11. Mai 2019
Mehr oder weniger aus dem Nichts haben BMI und BMJ einen gemeinsamen Referentenentwurf zur Reform des Rechts für Intersexuelle und Transsexuelle vorgelegt.
Hier der Text, aus dem ich im Folgenden ab und zu zitiere: https://www.tagesspiegel.de/downloads/24322986/1/tsgreform.pdf
Okay, so ganz aus dem Nichts kam der Entwurf nicht, denn das TSG ist seit ewigen Jahren reformbedürftig. Doch das hat bisher niemanden in den zuständigen Ministerien wirklich gestört. Also warum gerade jetzt und warum so?
Der Entwurf
Es gibt schon länger inhaltlich gute, unter Beteiligung von Betroffenen und Wissenschaftler*innen erarbeitete Reformentwürfe. Doch die hat man mit dem aktuellen Vorhaben links liegen lassen und einen völlig neuen Ansatz in die Welt gebracht. Naja, „neu“ ist das eigentlich nicht, denn der Entwurf ist der verzweifelte Versuch, so viel von der alten Welt zu retten, wie es nur geht.
Doch vielleicht nenne ich erst einmal das Positive, bevor ich mich aufrege. Das TSG wird abgeschafft und die erforderlichen Regelungen werden in das BGB aufgenommen. Gute Idee, richtig so.
Das war’s an guten Nachrichten! Der ganze Rest ist grauenhaft und atmet einen Geist, den ich naiverweise für lange überwunden gehalten habe.
Der Kerngedanke des Entwurfes ist: Auf keinen Fall darf der Wechsel des rechtlichen Geschlechtes selbstbestimmt sein. Der Gedanke, dass die betroffenen Personen am besten wissen könnten, wer sie wirklich sind, ist den Ministerien abstrus, eventuell sogar unheimlich. Wo kommen wir denn da hin, wenn eine Person darüber bestimmen darf, wer sie ist?
Also braucht es Gutachten von Expert*innen. Nun haben aber Wissenschaftler*innen in der Vergangenheit gesagt, dass das mit den (teuren!) Gutachten Unfug ist. Rettender Gedanke: Dann nennen wir es halt „Beratung“ und lassen es von den gleichen Leuten machen, die schon früher für teuer Geld die Gutachten geschrieben haben.
Näher geregelt ist das im neugeschaffenen „Geschlechtsidentitätsberatungsgesetz“. Dem was??? Doch, das ist ernst gemeint. Transpersonen sollen, nein MÜSSEN sich beraten lassen. Gerechnet wird von den ministerialen Expert*innen mit einer durchschnittlichen Dauer von 4 Stunden.
§3 dieses Gesetzes regelt den Inhalt der Beratung „Im Rahmen der Beratung hat auch eine Aufklärung der betroffenen Person über die rechtlichen und medizinischen Möglichkeiten, die Tragweite einer Entscheidung zur Änderung des Geschlechtseintrags oder einer Geschlechtsänderung sowie die möglichen Folgen und Risiken zu erfolgen.“ Die glauben wirklich, dass es da draußen Menschen gibt, die Familien haben und Arbeitsplätze und Freundeskreise und sich sich vor einem Schritt wie der Änderung des Personenstandes darüber keine Gedanken gemacht haben? Okay. Immerhin sind die meisten von uns nicht nur erwachsen, sondern auch voll geschäftsfähig. Wir dürfen Häuser bauen, Autos fahren, Kinder erziehen und wählen. Das alles dürfen wir tun. Aber wir sind nicht in der Lage, ohne Beratung zu erkennen, wer wir sind, und mit diesem Thema verantwortlich umzugehen? Das ist, freundlich formuliert, eine interessante These.
Wem diese Beratung wichtig ist, kann man übrigens daran erkennen, wer sie bezahlt. Es sind nicht mehr die Antragstellenden, sondern, Tadaa!, der Staat. Weil es ihm wichtig ist. Vermutlich weil sie glauben, dass Menschen, die mit der Fremdeinordnung ihres rechtlichen Geschlechts unzufrieden sind, auch ansonsten nicht alle Latten am Zaun haben können.
Und es braucht weiterhin ein gerichtliches Verfahren. Keinesfalls darf eine persönliche Entscheidung einfach durch Erklärung gegenüber dem Standesamt im einfachen Verwaltungsverfahren schnell und preiswert durchgeführt werden.
Warum es für Transpersonen ein gerichtliches Verfahren braucht und nicht, wie bei Intergeschlechtlichkeit, ein einfaches Verwaltungsverfahren genügt, dazu schweigt sich der Entwurf aus. Es gibt dazu keinerlei Begründung. Weil es eben auch keinen Grund dafür gibt. Außer vermutlich einem tief empfundenen Misstrauen gegen den antragstellenden Personenkreis.
Eine verblüffendere Neuerung gibt es bei der Regelung des gerichtlichen Verfahrens im FamFG
„§ 409d Anhörung
Das Gericht soll den Ehegatten der antragstellenden Person anhören.“
Ich musste in die Begründung schauen, um mir zu erschließen, was das bedeuten könnte. Zunächst mal das Offensichtliche: das „soll“ heißt nicht, dass Ehegatten dann und nur dann gehört werden, wenn die antragstellende Person es verlangt. Nein, es bedeutet, dass das Gericht auf die Anhörung ggf. verzichten kann, wenn z.B. die Ehegatten getrennt leben. Wohlgemerkt kann, nicht muss!
Es ist also durchaus okay, wenn das Gericht lange getrenntlebende Ehegatten gegen den Willen der antragstellenden Person in das Verfahren einbezieht. Warum? Weil sie eventuell „Tatsachen zum Verfahrensgegenstand beitragen“ kann. Tatsachen? Wir sind uns schon sicher, dass der Gegenstand des Verfahrens das Empfinden einer Person zu Ihrer Identität ist, oder? Mir fehlt die Fantasie, was das für Tatsachen sein könnten. Den Erstellenden des Entwurfes offensichtlich ebenso, denn Näheres führen sie dazu nicht aus.
Warum auch immer sie es getan haben, es ist in dieser Form eine bodenlose Frechheit. Nein, es ist Unfug, der die Rechte der Antragstellenden mit Füßen tritt. Wenn die Ehegatten gehört werden sollen, warum dann nicht die Kinder, Eltern oder Geschwister? Eventuell haben auch die Nachbarn interessante „Tatsachen“ beizutragen. Welche Bedeutung hat es, wenn Ehegatten im Verfahren die transgeschlechtlichkeit der antragstellenden Person leugnen? „Ihr Mann findet, sie sind eine richtige Frau und nicht trans. Deshalb lehne ich Ihren ansonsten begründeten Antrag ab!“ Man muss nur versuchen, es sich konkret vorzustellen, dann wird deutlich, wie irre diese Norm ist.
Meine Bewertung
Jahrelang lässt man von Fachleuten das Thema erforschen und prüfen. Dann schmeißt man deren Vorschläge plötzlich in den Müll und bringt mit großer Eile etwas Neues auf den Tisch. So eilig, dass man den vorher am Verfahren Beteiligten nur drei Tage Zeit für eine Stellungnahme lassen kann.
Was ist dafür der Grund? 250 Personen haben Anträge gem. § 45b PersStG gestellt und das BMI hat den Verdacht, es könnten einige dabei sein, die damit versuchen, dem unwürdigen und menschenrechtswidrigen Verfahren nach dem immer noch gültigen TSG zu entgehen. Und man kann wegen der vermurksten Formulierung des § 45b nichts dagegen tun. Sauerei! Da wollen Menschen selbst entscheiden, wer sie sind und das schnell und preiswert bescheinigt bekommen. Das muss sofort unterbunden werden. Weil sich eventuell ein paar Leute auf Grundlage eines schlecht gemachten Paragraphen im Personenstandsgesetz, die Freiheit genommen haben, über sich selbst zu entscheiden, obwohl der Staat ihnen das nicht zugestehen will, werden die Betroffenen entgegen aller Expertise gedemütigt.
Besonders schlimm finde ich, dass die Autor*innen des Entwurfes das in der Begründung nicht offen zugeben. Stattdessen wird behauptet, das Recht solle „im Interesse inter- und transgeschlechtlicher Menschen vereinfacht“ werden. Nein, darum geht es nicht, oder nur am Rande.
Der tragende Gedanke ist ein offensichtliches Misstrauen in unsere Fähigkeit, selbstverantwortlich Entscheidungen treffen zu können. Und natürlich der Verdacht, alle möglichen Leute würden dann aus Hobby oder Bosheit alle paar Monate ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.
Ich könnte mich jetzt lange darüber auslassen, dass mehr als fraglich ist, was denn das „öffentliche Interesse an der Validität der Eintragungen in den Personenstandsregistern“ tatsächlich bedeutet. Wenn es überhaupt etwas bedeutet. Ich belasse es bei einem Zitat von Erich Kästner:
„Was immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.“
Okay, vielleicht ist es zuviel verlangt, dass die Politiker*innen, die mich im tiefsten Inneren für kranken Abschaum halten, das wenigstens offen formulieren. Und mir damit zumindest den Respekt der Ehrlichkeit erweisen. Sie wollen die ihrer Meinung nach durch Menschen wie mich gefährdete Ordnung aufrechterhalten. Und behaupten, sie würden mir damit einen Gefallen tun.
Ich könnte lachen, wenn ich nicht so traurig und wütend wäre.
Artikel 2 GG garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Was könnte persönlicher sein als mein Geschlecht? Wer weiß besser, wer ich wirklich bin, als ich selbst? Und wer darf bestimmen, wer ich bin?
Der Referentenentwurf ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen, denen der Staat an der intimsten Stelle ihres Selbstverständnisses die Selbstbestimmung abspricht.
Wenn Menschenrechte einen Sinn haben sollen, dann muss man sie allen Menschen zugestehen, auch Angehörigen von Randgruppen, die man nicht verstehen will und nicht mag. Das ist der Gedanke von Menschenrechten! Das Menschen Dinge tun dürfen, die sie wollen, solange sie andere nicht schädigen. Und nur darum geht es hier und darum, dass Transgendern weiterhin dieses Recht verweigert werden soll.
Schluss
Es ist ein Referentenentwurf. Noch ist er nicht vom Bundestag beschlossen. Aber es ist ein gemeinsamer Entwurf von BMI und BMJ, was ihm theoretisch eine Mehrheit im Bundestag sichern sollte. Und er ist „alternativlos“, es gibt keine konkreten anderen Vorschläge. Es kann also passieren, dass dieses Machwerk zum 1.Mai 2020 in Deutschland Gesetz wird. Ich kann nur hoffen, dass der Aufschrei der Betroffenen, die Unterstützung von fortschrittlich Denkenden in unserem Land und vielleicht sogar ein Rest von Anstand in der SPD-Fraktion verhindert, dass dieser Murks beschlossen wird. Aber das ist nur eine kleine Hoffnung.
Ansonsten gilt bis dahin noch der aktuelle §45b Personenstandsgesetz. Vielleicht sollte ich ja mal wieder mit meinem Hausarzt reden.
© Jula Böge 2019