Das Original dieses Textes ist unter dem Titel „Wives‘ and Crossdressers‘ Bill of Rights“ auf der Site der amerikanischen Crossdresser-Organisation Tri-ess zu finden und stammt von Mary Frances & Jane Ellen Fairfax.
Da nicht alles auf unsere deutschen Verhältnisse passte, habe ich die Originaltexte gekürzt und an ein paar Stellen verändert.
Die Rechte der Frauen von Crossdressern | Die Rechte von Crossdressern |
1. Wir haben das Recht zu wissen, dass unsere Männer Crossdresser sind, am besten vor der Heirat, aber spätestens, wenn unsere Männer beginnen,das Crossdressing zu einem wichtigen Faktor in ihrem Leben zu machen und Außenkontakte aufnehmen. | 1. Wir haben das Recht, dass unsere Frauen die geschlechtsüberschreitende Seite von uns als integralen Teil von uns akzeptieren, der nicht „geheilt“ oder „weggewünscht“ werden kann. |
2. Wir haben das Recht auf ernsthafte und offene Kommunikation mit unseren Männern, mit Bereitschaft zu Verhandlungen und Kompromissen auf beiden Seiten, speziell wenn es um die Verwendung des Haushaltseinkommens und um Fragen der Einbeziehung der Kinder geht. | 2. Wir haben das Recht auf ernsthafte und offene Kommunikation mit unseren Frauen, mit der Bereitschaft zu Verhandlungen und Kompromissen auf beiden Seiten, speziell wenn es um Freiräume zum Ausdrücken unserer Neigung und um Fragen bezüglich der Mitteilung an die Kinder geht. |
3. Wir haben das Recht, nicht gezwungen zu werden, Dinge zu akzeptieren, bevor wir nicht Zeit hatten etwas darüber zu erfahren und uns daran zu gewöhnen. | 3. Wir haben das Recht auf angemessene Freiräume um unsere Neigung ausdrücken zu können. Dabei achten wir auf die Begrenzungen durch die Arbeit, die Familie und soziale Anforderungen. |
4. Wir haben das Recht auf unsere Ehemänner als die Männer, die wir geheiratet haben, die eine positive, gesunde Männlichkeit behalten während sie „ihre Weiblichkeit ausleben“ und sich weder aus ihrer Verantwortung flüchten noch versuchen, unsere weibliche Rolle zu übernehmen. | 4. Wir haben das Recht, unseren Frauen Informationsmaterial zugänglich zu machen, oder vorzuschlagen, dass sie mit anderen Betroffenen oder deren Angehörigen reden können oder sie anderweitig zu ermutigen, sich mit dem Thema Crossdressing auseinander zu setzen |
5. Wir haben das Recht, dass unsere Männer männliche Körper haben. Kein Partner in einer Beziehung hat das Recht, seine körperlichen Gegebenheiten zu ändern, ohne das Einverständnis des anderen. | 5. Wir haben das Recht, uns wegen unseres Anderseins nicht schuldig fühlen zu müssen. |
6. Wir haben das Recht, uns Gruppen anzuschließen, die uns helfen mit unseren Problemen fertig zu werden. | 6. Wir haben das Recht, uns Gruppen anzuschließen, die uns helfen mit unseren Problemen fertig zu werden. |
7. Wir haben das Recht nicht belästigt oder erniedrigt zu werden durch sexuell eindeutige oder sonstige befremdliche Gespräche, Kleidung oder Verhalten | 7.Wir haben das Recht, nicht an unserer Arbeit, unserer Wohnung oder im öffentlichen Raum diskriminiert zu werden. Und von unseren Frauen, Familien und der Gesellschaft mit Würde und Respekt behandelt zu werden. |
8. Wir haben das Recht, uns nicht mit unseren Männern zeigen zu müssen, wenn sie als Frauen in der öffentlichkeit sind. | 8. Wir haben das Recht auf eine angemessene Unterbringung unserer weiblichen Sachen. |
9. Wir haben das Recht, um Erlaubnis gefragt zu werden, bevor unsere Kleidung, Make-up, Schmuck oder andere persönliche Dinge geborgt werden. | 9. Wir haben das Recht, um Erlaubnis gefragt zu werden, bevor unsere Kleidung, Make-up, Schmuck oder andere persönliche Dinge geborgt werden. |
10. Wir haben das Recht auf freie Zeit, in der wir unseren eigenen Wünschen und Bedürfnissen nachgehen können. | 10. Wir haben das Recht auf freie Zeit, in der wir unseren eigenen Wünschen und Bedürfnissen nachgehen können. |
Tri- Ess steht für „The Society for the Second Self, Inc.“ Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft für heterosexuelle Crossdresser und ihre Ehefrauen, die quer durch die USA lokale Gruppen hat.
© für diese deutsche Version Jula 2007