Nagellack ist ein Wundermittel der modernen Industrie. Er kann nicht bloß aus normalen Fingernägeln erotisierende Hingucker machen, er ist darüber hinaus mit ein wenig Fantasie vielfältig im Haushalt verwendbar. Dabei ist das Fixieren von Schrauben mit einem Tröpfchen Nagellack fast schon trivial.
Eine verblüffende, fantasievolle, aber auch illegale Einsatzmöglichkeit hat das Amtsgericht Waldbröl beschäftigt:
Mit Urteil vom 19.7.2005 – 4 Dx 385/05 stellt das Gericht fest, dass es den Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllt, wenn man die ursprüngliche Farbe einer KFZ-Prüfplakette mit Nagellack (im vorliegenden Fall war er rosa) verändert!
Ohne fachlich ins Detail gehen zu wollen, hier ein paar Zitate aus dem Urteil (Volltext: NJW 2005, S. 2870 ff )
Die Angeklagte war mit ihrem Auto auf öffentlichen Straßen unterwegs.
„Dabei waren die Prüfplaketten … am hinteren und … am vorderen Kennzeichen des Fahrzeugs mittels Nagellack rosa übermalt. Bei näherer Betrachtung der Kennzeichen war diese Veränderung auf Grund der plumpen Ausführung offensichtlich. Auf Entfernung wirkten die Plaketten indes rosafarben. Die Zahlen waren unverändert, aber nur noch eingeschränkt lesbar.“
Warum das Ganze?
„Die manipulierte Prüfplakette erweckte durch die farbliche Manipulation mithin den Anschein, als sei das .. Fahrzeug erst im Jahre 2005 zur Hauptuntersuchung bzw. zur Abgasuntersuchung vorzuführen.“
Was hat es gebracht?
„Das AG hat die Angeklagte wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.“
Was lernen wir daraus?
Rosa ist nicht nur einfach eine Farbe! Rosa ist ein Statement!
Nicht jede Idee für den kreativen Einsatz von Nagellack ist legal.
Wenn man schon mit Nagellack schummelt, dann doch in anderen Bereichen, als an einem Auto!
© Jula 2006